Ist der neue Paketzoll dasselbe wie die EU-Bearbeitungsgebühr?
Nein — es sind zwei verschiedene Instrumente, und nur eines davon existiert. Der Pauschalzoll von 3 € je HS6-Tarifposition ist seit dem 1. Juli 2026 geltendes Recht. Die EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen ist dagegen weiterhin nur ein Vorschlag; über Höhe und Starttermin sollte im Herbst 2026 entschieden werden. Wer beides zu einer „neuen Paketgebühr“ verrührt, verwischt, was Sie heute tatsächlich schulden.
Beschlossen und in Kraft: der Übergangszoll
Die Verordnung (EU) 2026/382 hat die Zollfreigrenze abgeschafft und für IOSS-Sendungen bis 150 € einen Pauschalzoll von 3 € je unterschiedlicher HS6-Tarifposition eingeführt. Es handelt sich um einen Zoll im rechtlichen Sinn, er fließt in öffentliche Haushalte, und er ist befristet — geplant bis 1. Juli 2028, dann übernehmen produktspezifische Tarife.
Vorgeschlagen und offen: die EU-Bearbeitungsgebühr
Daneben ist eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen im Gespräch, die die Kosten der Abfertigung von Milliarden kleiner Importe mitfinanzieren soll. Bislang gibt es keine beschlossene Höhe, keinen Starttermin und keinen geltenden Rechtstext — die Entscheidung wurde für Herbst 2026 erwartet. Bis dahin zitiert jeder Artikel, der eine konkrete Gebührenhöhe nennt, eine Spekulation.
Und ein Drittes: Zustellerentgelte und nationale Abgaben
Die Verwechslung liegt nahe, weil eine dritte Kategorie längst existiert: Zusteller berechnen eigene Auslage- oder Gestellungsentgelte für die Verzollung von Paketen. Das sind kommerzielle Preise des Zustellers, keine Abgaben des Zolls — typischerweise 0 €–8 € bei Postbetreibern und 5 €–20 € bei Expressdiensten.
Zusätzlich haben mehrere Mitgliedstaaten eigene nationale Bearbeitungsabgaben angekündigt. Nichts davon ist der EU-Vorschlag, und nichts davon ist der Pauschalzoll. Wenn auf Ihrer Zustellbenachrichtigung ein Betrag auftaucht, hilft es zu wissen, in welchen der drei Töpfe er gehört.
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Häufige Fragen
- Ist die EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete schon gestartet?
- Nein. Sie bleibt ein Vorschlag ohne beschlossene Höhe und ohne Starttermin; die Entscheidung wurde für Herbst 2026 erwartet. Was Sie bei einer aktuellen Bestellung gezahlt haben, war etwas anderes — entweder der Pauschalzoll je HS6-Tarifposition, der reguläre Tarif eines Nicht-IOSS-Pakets, Einfuhrumsatzsteuer oder das Auslagenentgelt Ihres Zustellers.
- Was unterscheidet einen Zoll von einer Bearbeitungsgebühr?
- Ein Zoll ist eine Abgabe auf eingeführte Waren nach Zollrecht — sowohl die Pauschale je Tarifzeile als auch reguläre Tarife sind Zölle. Eine Bearbeitungsgebühr bezahlt Verwaltungsaufwand: Die vorgeschlagene EU-Variante soll die Paketflut finanzieren helfen, während Zustellerentgelte wie 0 €–8 € (Post) oder 5 €–20 € (Express) private Preise für die Abfertigungsleistung sind.
- Könnte ich künftig Zoll und Bearbeitungsgebühr gleichzeitig zahlen?
- Möglich, falls der Vorschlag Gesetz wird. Der Pauschalzoll oder ein Tarif bliebe eine Zollabgabe, und eine Bearbeitungsgebühr käme zusätzlich — so wie heute schon die Auslagenentgelte der Zusteller. Sicher ist nichts, bevor die EU Höhe und Starttermin beschließt; behandeln Sie jede kombinierte Zahl in Presseartikeln als vorläufig.
- Planen einzelne EU-Länder eigene Paketabgaben?
- Mehrere Mitgliedstaaten haben eigene Abgaben signalisiert, doch wie bei der EU-weiten Gebühr war zum Zeitpunkt der letzten Prüfung dieses Ratgebers nichts davon final beschlossen. Käme eine solche Abgabe, wäre sie eine eigene Position neben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und würde meist vom Zusteller bei der Übergabe eingezogen, ähnlich wie die heutigen Auslagenentgelte.
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