Ratgeber

Betreffen die neuen EU-Paketregeln Bestellungen über 150 €?

Nein. Die Reform vom Juli 2026 hat eine Befreiung abgeschafft, die immer nur unterhalb von 150 € galt. Sendungen über dieser Linie waren schon immer voll abgabenpflichtig — regulärer Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Zustellerentgelte — und sind es weiterhin. Lag Ihre Bestellung über der Schwelle, hat sich an Ihrer Rechnung am 1. Juli 2026 nichts geändert.

Was die Freigrenze war — und was nicht

Die Freigrenze befreite Sendungen vom Zoll, deren Eigenwert höchstens 150 € betrug. Eigenwert heißt: die Ware allein — Versand und Versicherung zählten nie in die Prüfung hinein. Eine Bestellung über 180 € genoss die Befreiung also nie, und ihre Abschaffung hat dieser Bestellung folglich nichts genommen.

Wie ein Import über der Schwelle tatsächlich berechnet wird

Zuerst der Zoll: Der EU-Tarifsatz der Warennummer wird auf den Zollwert angewendet — den Warenpreis plus die anteiligen Transport- und Versicherungskosten bis in die EU. Die Sätze streuen stark je Position, von null auf viel Elektronikzubehör bis zweistellig auf Bekleidung und Schuhe.

Danach die Einfuhrumsatzsteuer: der Satz Ihres Ziellands, angewendet auf den Zollwert plus den gerade berechneten Zoll. Der Zoll steckt in der Steuergrundlage — deshalb multiplizieren sich die beiden Posten, statt sich bloß zu addieren.

Zuletzt der Zusteller: Wer diese Beträge vorgestreckt hat, berechnet ein Abfertigungsentgelt, meist im Bereich 0 €–8 € bei Postsendungen und 5 €–20 € bei Expressdiensten.

Wo die Schwelle wirklich zubeißt: Warenkörbe nahe der Linie

Relevant wird die Grenze am Rand. Ein Warenkorb mit Ware für 140 € läuft unter den Kleinsendungsregeln; bei 160 € Warenwert wechselt er ins normale Verfahren — andere Anmeldung, Zoll auf den vollen Zollwert inklusive Transport. Wechselkurse bringen zusätzliches Zittern, denn der Zoll rechnet Fremdwährungspreise nach eigenem Kalender um. Pendelt Ihr Warenkorb um die Linie, sollten Sie vor dem Bezahlen wissen, auf welcher Seite Sie voraussichtlich landen.

Eigene Bestellung im Rechner durchrechnen

Häufige Fragen

Hat die Reform vom 1. Juli 2026 neue Abgaben für Bestellungen über 150 € gebracht?
Nein. Abgeschafft wurde die Zollbefreiung für Kleinsendungen, die Sendungen über 150 € nie umfasste. Solche Importe zahlten schon vorher reguläre Tarife, Einfuhrumsatzsteuer und Abfertigungsentgelte — und tun es unverändert auf derselben Grundlage. Eine kürzliche Preisänderung bei solchen Bestellungen hat andere Ursachen: Tarifänderungen, Zustellerpreise oder Wechselkurse.
Zählt der Versand zur Schwelle von 150 €?
Nein. Geprüft wird der Eigenwert, also der Preis der Ware selbst. Versand, Versicherung und Bearbeitung zählen nie hinein — ein Warenkorb von 145 € mit 20 € Porto bleibt eine Kleinsendung. Später taucht der Versand aber doch auf: Er gehört zur Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer, und über der Schwelle fließt er zusätzlich in den Zollwert ein, auf den der Zoll berechnet wird.
Wie wird der Zoll bei einer Bestellung über 150 € berechnet?
Der Tarifprozentsatz der Warennummer wird auf den Zollwert angewendet: Ware plus die Transport- und Versicherungskosten der Beförderung in die EU. Auf diesen Wert plus Zoll wird anschließend die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Zum Schluss kommt das Abfertigungsentgelt des Zustellers, bei Express typischerweise 5 €–20 €. Keiner dieser Schritte wurde durch die Reform von 2026 verändert.
Gilt die Pauschale je Tarifzeile jemals über 150 €?
Nie. Der Pauschalzoll je HS6-Zeile ist ausschließlich für IOSS-Sendungen bis 150 € definiert. Darüber greift IOSS selbst nicht mehr, und die Sendung läuft im normalen Zollverfahren mit dem tatsächlichen Tarifsatz des Produkts. Eine Sendung steckt immer in genau einem Regime — die beiden Systeme kombinieren sich nie auf demselben Paket.

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